Eine Baustelle , eine Umleitung, ein Verkehrsschild – und das steht auf dem Radweg oder engt diesen gefährdend ein. Wir alle kennen diese Situationen, die auf den Bildern exemplarisch gezeigt werden. Manchmal gibt es auch Situationen, in denen die Beschilderung zu einem faktischen Durchfahrtsverbot führt, wie im Titelbild zu sehen.
Was machen Radfahrende dann? Sie werden kreativ und sich eigene, für diese Situation angemessene Verkehrsregeln machen– und so die Situation buchstäblich umfahren. Das geht, wenn sie dabei nichts anderes umfahren, entspricht aber häufig nicht den geltenden Verkehrsregeln, und ändert nichts an einer unbefriedigenden Situation. Wir haben einen Tipp: Die Situation melden!
Zumindest in Osnabrück eine gute Idee, denn Osnabrück hat ein Baustellenmanagement, in dem kompetente Menschen sich um die Beschilderungen und Umleitungen kümmern. Weil diese Menschen aber ihre Augen nicht überall haben können, sind sie dankbar für Hinweise, wenn die Beschilderung mal fehlerhaft, unvollständig oder verwirrend ist, oder Zeichen schlicht verkehrsgefährdend aufgestellt wurden. Das betrifft nämlich fast immer den Fuß- und Radverkehr, für den die Bauarbeiter häufig nicht den Blick haben.
In Osnabrück meldet mensch Gefahrenstellen, oder ungenügende/verwirrende/falsche Beschilderungen am besten über das Elektronische Meldesystem Osnabrück kurz EMSOS, https://emsos.osnabrueck.de .
In Fällen unmittelbarer Gefahr sollte Hilfe, bzw. Abhilfe über die Notrufnummern 112 oder 110 angefordert werden.
Und wenn so etwas im Landkreis auffällt? Leider gibt es kein übergreifendes Meldeportal für den Landkreis Osnabrück. Die Meldungen müssen also über die jeweiligen Kommunen abgegeben werden; das ist eine völlig unbefriedigende Situation. Denn wir können nur hoffen, dass die Verwaltung, die solche Meldungen bekommt, diese schnellstens an die zuständige Stelle (= Straßenbaulastträger) weitergibt. Kommunen haben solche Meldungen in der Vergangenheit gelegentlich nicht weitergeleitet, sondern der/dem Meldenden geschrieben, dass sie nicht zuständig seien. Manchmal ist noch die zuständige Stelle mit Ansprechpartner und E-Mail genannt. Es waren ja nur Radfahrende, es ging ja nur um Radverkehr.
Erläuterung zum Titelbild: Das Schild bewirkt ein Benutzungsverbot für den Radverkehr und den Fußverkehr im Bereich der Baustelle, wobei Fußgänger links zu warten haben (bis die Baustelle fertig ist?). Zufußgehende und Radfahrende, die auf die andere Seite der Baustelle wollen, haben sich folgerichtig zu entmaterialisieren und und auf die andere Seite zu beamen. Das Verbotsschild für Fuß- und Radverkehr gilt für den gesamten Straßenquerschnitt. Da waren Bauarbeiter übereifrig, denn die Beschilderung wurde so natürlich nicht angeordnet.
In der Folge einige Situationen aus Osnabrück und Umgebung, die Sie für die Gefahren sensibilisieren sollen. Bitte melden Sie eine fehlerhaft oder ungenügend abgesicherte Stelle umgehend.
Das VZ Verbot für Fahrzeuge aller Art (Z250) gilt hier für etwa 3 m, es hebt den benutzungspflichtigen kombinierten Geh- und Radweg dahinter nicht auf. Und das Gefahrzeichen „Radverkehr“ dahinter ist hier sinnfrei, da kein Verkehr existiert, der vor Radfahrenden gewarnt werden müsste.
(Osnabrück, Buersche Straße, 2021)
Umleitungsschild ragt in etwa 1,3 m Höhe in den Fahrweg des Radverkehrs. Das ist eine höchst bedenkliche Situation, die Mindesthöhe der Schilderunterkante über Radwegen beträgt 2,20 m und niemals Schulterhöhe! Würde entsprechendes auf der „richtigen“ Fahrbahn stehen, stünde der Vorwurf eines „gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ im Raum.
(Osnabrück, Mindener Straße, 2023)
Umleitungsschild auf Radweg einer Kreisstraße, außerorts, unbeleuchtet- Bei Radwegen für beide Richtungen muss eine Restbreite von 2 m vorhanden sein. Der Radweg ist insgesamt nur 1,8 m breit. Aufgrund der Lage an einer Gefällstrecke ist so eine Aufstellung ein „gefährlicher Eingriffs in den Straßenverkehr“, da Radfahrende insbesondere bei Dunkelheit nicht mit so einem Hindernis rechnen müssen.
Es handelt sich hier aber nur um Radverkehr, daher würde erst Anklage erhoben, wenn jemand schwer verletzt ist. Es ist letztendlich in der Zeit, in der das Schild so stand, nichts passiert.
(Bissendorf, 2021 )
Mit diesem Schild wird der Radverkehr zum Ausweichen auf den Fahrstreifen gezwungen. Das Sackgassen-Schild ragt in Schulterhöhe in den Fahrweg des Radverkehrs.
Damals blieb die Meldung bei der Polizei ohne Erfolg, am Folgetag stand das Schild immer noch so. Wir haben im KB 3/2020 darüber berichtet.
(Osnabrück, Mindener Straße, 2020)
Diese Aufstellung der Sperrbake betrifft mal nicht den Radverkehr. Hier ist der Fußverkehr betroffen, insbesondere diejenigen, deren Füße alleine nicht mehr tragen und die auf Rollatoren oder einen Rollstuhl angewiesen sind oder die einen Kinderwagen schieben müssen.
(Osnabrück, 2018)
Wir wollen hier nicht den Eindruck erwecken, dass alle Baustellen schlecht, unbequehm oder gar lebensgefährlich für Radfahrende sind. Der Autor hat allerdings keine Bilder von den vielen korrekt eingerichteten und beschilderten Baustellen in Osnabrück und dem Landkreis gemacht, die es natürlich gibt und die als das wahrgenommen werden, was Sie sind: Normal.