Wieso wird die Oldendorfer Straße für Radfahrer gesperrt?

Kein Durchkommen in Melle

Was ist falsch an diesem Bild? Hier wurde ein Absperrgitter mit dem Verkehrszeichen Nr. 254 Verbot für den Radverkehr und den Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der eKFV quer auf den Gehweg gestellt.

Also keine Fahrradfahrer erwünscht

Soll hier möglicherweise der Gehweg für Radfahrende gesperrt werden? Das wäre nicht sonderlich sinnvoll, denn Radfahren ist auf dem Gehweg sowieso verboten, falls mensch das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Allerdings stellen sich dann Fragen: Wieso wird der Gehweg für Zufußgehende durch eine physische Barriere gesperrt? Und wieso wird auch die ganze Straße für Radfahrer gesperrt?

Falls es jedoch darum ging, Zufußgehende vor Belästigung und Gefährdung durch Radfahrende zu schützen, wurde deutlich über das Ziel hinausgeschossen, denn nun können beide den Weg nicht benutzten. Falls jedoch die Absicht war, die Radfahrenden sicher auf den nicht sonderlich sicheren Schutzstreifen zu zwingen, werden sie dort durch unvorsichtige Zufußgehende gefährdet, die die Sperre umgehen müssen.

Durch diese Beschilderung wird also einerseits Radfahren auf der Oldendorfer Straße verboten sowie die Benutzung des Gehwegs durch eine physische Barriere unmöglich gemacht.

Oh – du rätselhafte Autostadt Melle.

Der Blick in die StVO offenbart:

§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

(5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.

StVO, Verkehrszeichen Nr. 254: Verbot für Radverkehr

Nr. 254 Verbot für den Radverkehr

§39 Verkehrszeichen

(2) Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.

Aus §2 ergibt sich, dass Radfahrende Gehwege regelmäßig nicht benutzten dürfen, die Ausnahme sind Kinder, deren Begleitpersonen sowie der Sonderfall, dass Radfahren auf dem Gehweg durch Zusatzzeichen erlaubt wurde, dann müssen Radfahrende jedoch besondere Rücksicht gegenüber dem Fußgängerverkehr üben und dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren.

Aus §39 Abs. 2 ergibt sich, dass Verkehrszeichen für die ganze Straße und damit für alle Straßenteile gelten, wenn sich nicht über einem Fahrstreifen angebracht sind. Letzteres ist dort offenkundig nicht der Fall, zumal der Straßenteil sowieso für Radverkehr gesperrt ist. Zusätzlich fällt auf, das das Fahrradsymbol auf dem Zeichen seltsam dünn ist. Wurde hier etwa ein Schild selber gebastelt?

 


UPDATE 6.4.2022

Nach unserem Hinweis an die Stadt Melle wurde heute das Schild entfernt.